Aktuelles

News - Verlustverrechnungsverbot bei Termingeschäften

Als Ausweg für das Trading ab 2021 bietet sich die GmbH an. Hierzu haben wir mit weiteren Berufskollegen und der RIDE GmbH ein Komplettpaket für Buchhaltung/Jahresabschluss/Steuererklärungen geschnürt. Nähere Informationen:

https://www.ride.capital/schultze

In Kooperation mit:

Der Gesetzgeber hat Ende 2019 ein weitreichendes Verlustverrechnungsverbot bei den Kapitaleinkünften beschlossen. Nähere Informationen dazu hier:

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News - Kryptowährungen

Der BFH hat mit Urteil vom 29.10.2019 entschieden, dass der Weiter-Verkauf von Tickets für UEFA-Cup-Spiele als privates Veräußerungsgeschäft der Besteuerung unterliegt. Im Verfahren wurden Einwände gegen die Einbeziehung in die Besteuerung erhoben, da eine flächendeckende Erfassung dieser Vorgänge nicht zu gewährleisten sei und die Besteuerung damit verfassungswidrig sei. Mit dieser Entscheidung ist auch davon auszugehen, dass Veräußerungsgewinne aus Kryptowährungen der Besteuerung unterliegen sofern die Fristen des 3 23 EStG nicht überschritten sind.

 

News - Google Split

Das Bundesministerium der Finanzen hat mit Schreiben vom 08. Juli 2015 (also mehr als ein Jahr nach der Transaktion) den „Google-Split“ als steuerneutral eingestuft. Da aber das Jahr 2014 bereits abgelaufen ist und eine Korrektur der Steuerbescheinigungen nicht mehr möglich ist, erfolgt die Berichtigung über eine sogenannte „Delta-Korrektur“. Damit bleibt es formal für 2014 bei dem hohen Kapitalertrag. Als Ausgleich wird in 2015 in gleicher Höhe ein negativer Kapitalertrag (Korrekturbetrag) von den Banken erfasst bzw. in den Verlusttopf eingestellt. Wurden bereits vor der Einbuchung dieses Verlustes Kapitalerträge mindestens in Höhe des „Google-Split“-Ertrages aus 2014 erzielt, wird für 2015 der Steuerbetrag erstattet, der in 2014 auf den Split einbehalten wurde. Für Anleger, die in 2015 ausreichend hohe Kapitalerträge erzielen werden, kommt es damit nur zu einer zeitlichen Verschiebung der Steuerstattung. Anleger allerdings, die in 2015 nur geringe oder keine Kapitalerträge erzielen werden, müssen auf die vollständige Steuererstattung warten. Die sich für 2015 durch die Einbuchung des negativen Korrekturbetrages ergebenden Kapitalerträge, werden dann über den Verlusttopf in das Folgejahr vorgetragen und erst zukünftig mit positiven Kapitalerträgen verrechnet. Da die Verlustverrechnung vorrangig vor der Gewährung des Sparerpauschbetrages ist, sollten Anleger die Aufteilung des Sparerpauschbetrages überprüfen, um zu verhindern, dass dieser in den Folgejahren durch die Verlustverrechnung ungenutzt „verfällt“.     

News - eBay/PayPal

Nach der steuerlichen Klärung des „Google-Splits“ durch die Finanzverwaltung hat die Abspaltung der PayPal-Aktien von eBay erneut für Aufregung gesorgt. Auch hier wurden die den Anlegern ins Depot gebuchten PayPal-Aktien mit ihrem Wert von den Banken als steuerpflichtige Sachausschüttung angesehen. Dementsprechend wurde Kapitalertragsteuer, Solidaritätszuschlag und ggfs. Kirchensteuer belastet. Während beim „Google-Split“ sich allerdings formal Abweichungen zu den steuerlichen Voraussetzungen eines Splits ergeben haben, erfüllt die Abspaltung der PayPal-Aktien u.E. sämtliche  Voraussetzungen des BMF-Schreibens vom 03.01.2014 zur Steuerneutralität von Abspaltungen.

Es bleibt zu hoffen, dass auch in diesem Fall noch eine Stellungnahme der Finanzverwaltung erfolgt. Andernfalls bleibt betroffenen Anlegern nur der Rechtsweg im Rahmen der Einkommensteuerveranlagung für 2015.


News - Xetra-Gold

Etwas überraschend hat der Bundesfinanzhof in drei jetzt veröffentlichten Urteilen vom 12. Mai 2015 entschieden, dass die Veräußerungsgewinne aus sogenannten Xetra-Gold-Schuldverschreibungen nicht der Abgeltungsteuer unterliegen. Da regelmäßig keine laufenden Erträge aus entsprechenden Schuldverschreibungen erzielt werden, ist ein Veräußerungsgewinn daher nur innerhalb der Jahresfrist des § 23 EStG steuerpflichtig. Innerhalb der Jahresfrist unterliegt der Gewinn aus der Veräußerung allerdings dem persönlichen (Spitzen-)Steuersatz und nicht dem Abgeltungssteuersatz von 25%. Da die Banken regelmäßig von einer Steuerpflicht ausgegangen sind, sollten Anleger prüfen, ob eine Korrektur in der Einkommensteuerveranlagung möglich ist. Regelmäßig sind entsprechende Geschäfte nicht aus der Steuerbescheinigung ersichtlich.


News - Veröffentlichung in der WirtschaftsWoche

Steuern und Recht kompakt: Steigen in Zukunft die Steuersätze? (Wirtschaftswoche vom 23. Oktober 2015)

Hier gelangen Sie zu einem weiteren Artikel der Wirtschaftswoche vom 15. Juli 2015. Weitere interessante Veröffentlichungen finden Sie unter Weiteres.